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Hundeurin und Kot auf dem Gehweg – Wie ist die Rechtslage?

Von MyLuckyDog

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Natürlich gehört es zu einem Hundespaziergang dazu, den Kot seines Vierbeiners mit Hilfe von geeigneten Kotbeuteln zusammen zu nehmen und zu entsorgen. Schliesslich wollen wir alle eine saubere Umgebung haben, die nicht voll ist mit den Exkrementen unserer Hunde. Aber wie sieht das mit dem Urinieren der Hunde aus? Dürfen Hunde in einer Stadt überall hin pinkeln oder gibt es da ebenfalls bestimmte Regelungen? Mehr zur dieser Fragestellung und zur der zeitigen Rechtslage erfährst Du im heutigen Blog:

Grundsätzlich gilt, dass jede Beeinträchtigung der Umwelt zu vermeiden ist. Sei dies mit Kot oder mit Urin, spielt eigentlich keine grosse Rolle. Die meisten Gesetze die wir finden, beziehen sich allerdings nur auf den Kot der Hunde, der nicht liegen gelassen werden sollte. Aber was gilt für den Urin, den man nicht zusammen nehmen kann? Auf dem Land wird sich sehr wahrscheinlich niemand an einem Hund stören, der an einen Baum pinkelt. Doch was, wenn es ihre Hausecke ist? Gerade in der Stadt kommt es nicht selten vor, dass Urin auf dem Asphalt liegen bleibt und zu stinken beginnt. Vor allem in Unterführungen oder überdachten Durchgängen, wo der Regen die Urinpfütze nicht wegwaschen kann. Auch Laden- oder Restaurantbesitzer freuen sich nicht darüber, wenn der Hund direkt vor ihrem Geschäft uriniert. Da wir Hundebesitzer den Urin des Hundes nicht so einfach zusammen nehmen und beseitigen können wie den Hundekot, stellt sich uns nun somit ein Problem. Der Hund zeigt uns oft nicht an, dass er demnächst den Hausecken des Restaurants markieren möchte und wenn es einmal geschehen ist, dann kann es nicht mehr rückgängig gemacht werden. Insbesondere Welpen, die ihren Harnabsatz noch nicht so gut unter Kontrolle haben wie bereits erwachsene Hunde, sind unmöglich zu kontrollieren. Es passiert also nicht selten, dass der Hund an einem ungünstigen Ort uriniert. Was sagt nun aber das Gesetz dazu?

Rechtliche Bestimmungen zu Hundekot und –urin:

Hier gilt, dass für den Hundekot fast überall ganz klare Regeln festgehalten sind. Hundekot ist egal ob in der Stadt oder auf dem Land immer zu entsorgen. Der Hundeführer ist verpflichtet die nötigen Hundekotbeutel bei sich zu tragen oder bei einem Robidog welche zu besorgen. Die verknoteten Hundekotbeutel dürfen auch nur in den speziell dafür vorgesehenen Robidogs entsorgt werden und nicht im normalen Mülleimer. Auch wenn der Hund irgendwo auf einer Wiese sein Geschäft verrichtet, ist man dazu verpflichtet den Kot zu suchen und zu beseitigen, denn das Gras der meisten Wiesen, wird als Futter für Kühe oder andere Tiere verwendet und darf nicht durch Kot verunreinigt werden. Der Hundekot fördert die Ansteckung der Tiere mit Parasiten und stellt somit eine grosse Gefahr für die Tiergesundheit dar. Bei Urin ist das ganze eindeutig komplizierter. Die Auslegung des Gesetzes ist in der Regel allein durch die örtliche Definition von tierischer Verunreinigung abhängig. Oft ist es sogar von der eigenen Interpretation einer Person abhängig und von der Situation in der man sich befindet. So ist es allgemein erlaubt, den Hund an einem Grasstreifen urinieren zu lassen, wo der Urin sofort versickert und beim nächsten Regen auch verdünnt wird. In Städten in denen die Verschmutzung durch Hunde teilweise gravierend ist, dürfte es allerdings härter ausgelegt sein, als auf dem Land oder in Städten wo es nur einige Einzelfälle betrifft. Das Gesetz ist also recht schwammig formuliert was Hundeurin angeht.

Meine Empfehlungen:

Um Konflikten möglichst aus dem Weg zu gehen, ist es am besten dem Hund so oft es geht die Möglichkeit zu geben an einem Grasstreifen sein kleineres Geschäft zu verrichten. Falls der Hund einmal eine Laterne oder einen Zaun markiert, ist das meist nicht weiter schlimm, man muss aber leider immer mit Reklamationen rechnen. Falls vermehrt Reklamationen eintreffen, ist es empfehlenswert das Problem zu diskutieren. Gerade mit Welpen, die den Harn noch nicht halten können, sollte es entschuldigt sein, wenn es mal an einem ungünstigen Ort eine Pfütze gibt. Falls jemand wirklich blöd kommt und Dir mit einer Anzeige droht und auch reden nichts mehr nützt, kannst Du darauf hoffen, dass dank der schwammigen Regelung gegen Dich nichts vorgenommen werden kann. Denn irgendwo muss der Urin der Hunde ja hin und wenn keine Grasstreifen zur Verfügung stehen, was in der Stadt nicht gerade selten der Fall ist, muss der Hund ja zwangsläufig an eine Ecke pinkeln.

Natürlich hoffen wir, dass Du damit keine Probleme haben wirst, und dass wir Dir für den Fall, dass doch einmal etwas ist, mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.